Büro für gesetzliche Betreuungen


Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Rechtliche (gesetzliche) Betreuung können volljährige Menschen bekommen, die nicht in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden. Zu den Gründen könnten zum Beispiel geistige Erkrankungen oder Behinderungen gelten. Auch Alzheimer oder Demenz zählen dazu.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine Betreuung können Sie für sich selbst beantragen, oder Sie regen sie für eine andere Person (zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen) an. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Hat das Betreuungsgericht einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Außerdem legt es fest, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn die betreute Person damit nicht einverstanden ist, kann sie Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.

Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Die Aufgabenkreise richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen. Möglich sind unter anderem folgende Aufgabenbereiche:
• Aufenthaltsbestimmung
• Gesundheitsfürsorge
• Vermögenssorge
• Regelung von Mietangelegenheiten
• Postvollmacht
• Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern

Die Aufgabenkreise richten sich nach der Notwendigkeit des Einzelfalles und werden vom Gericht nach einer Anhörung festgelegt.